Allgemeine Ausstellungs- & Geschäftsbedingungen


SPIRIT UND LIFE 

-Ein Wochenende für Körper, Geist & Seele



Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich.

Sie erfolgt schriftlich, per Email oder Post.

Mit der Anmeldung erkennt der/ die Aussteller die hier aufgeführten Bedingungen verbindlich an.

Alle gesetzlichen, gewerbe- & arbeitsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

Foto- & Filmaufnahmen obliegen ausschließlich der Veranstalterin.                                   Sie treten mit der Anmeldung sämtliche Rechte an Foto-und Filmaufnahmen an die Veranstalterin ab.


Zulassung

Über die Zulassung der Aussteller entscheidet die Veranstalterin.

Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Das genaue Angebot muss auf der Anmeldung genannt werden, später hinzukommende, zusätzliche oder andere Produkte und/ oder Dienstleistungen sind genehmigungspflichtig und der Veranstalterin schriftlich anzuzeigen.

Mitaussteller sind genehmigungspflichtig und müssen bei der Anmeldung schriftlich benannt werden, ebenso deren genaues Angebot.

Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss der Messe führen. In diesem Fall werden die Standgebühren dennoch zu 100 % fällig.

Ein Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

Es ist den Ausstellern nicht gestattet, Hunde oder andere Haustiere mit auf die Messe /an den Stand zu nehmen!


Messestand

Die Stände sind 2m tief. Sie bestellen Ihren Stand nach Quadratmetern.

Mindestgröße je Aussteller: 2 m Frontfläche (= 4 m²)

Die Teilnahmegebühr beträgt für je nach Standgröße:

4m² = € 170,- / 6m² = € 255,- / 8m² = € 340,- / 10m² = € 400,-

Größere Stände sind selbstverständlich buchbar, bittte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.


Die Teilnahmegebühr beinhaltet die reine Stellfläche, ohne jegliche Ausstattung oder Trennwände.

Sie haben die Möglichkeit, Tische und Stühle zu leihen. Diese stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

Die Gebühren je Tisch ( ca. 120 x 60 cm) betragen € 8,-

Die Gebühr je Stuhl beträgt € 4,-

Ein Stromanschluss ist möglich, bedarf aber der vorherigen Anmeldung.

Die Pauschale ( inklusive Verbrauch) hierfür beträgt € 25,-

Für die Stromverteilung am Stand hat der Aussteller selber zu sorgen und somit Kabeltrommel und eventuelle weitere Verlängerungskabel mitzubringen.

Bitte beachten Sie: bei Nutzung einer Kabeltrommel ist diese KOMPLETT abzurollen !!!

Werbepauschale, obligatorisch für alle Aussteller unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung: € 35,-


Wir möchten darauf hinweisen, das für unsere Messen folgende verbindliche Vorgabe gilt: es werden KEINE kostenfreien Beratungen (Hypnose, Kartenlegen, Lebensberatung, Channeling, etc.) sowie Behandlungen angeboten.

Damit ALLE Aussteller dieselben Grundvoraussetzungen haben, sind Beratungen & Behandlungen gebührenpflichtig anzubieten.


Informationsstand

Für Vereine, Verbände & gemeinnützige Organisationen (mit Nachweis) gibt es die Möglichkeit einen Informationsstand zu buchen.

An diesen Ständen ist keinerlei Verkauf oder kostenpflichtige Beratung gestattet. Er dient lediglich der Information. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von der Messe.                  In diesem Fall werden die Standgebühren dennoch zu 100 % fällig.                                  Die Teilnahmegebühr für den Standardstand (4m²) beträgt € 125,-.                             Jeder weitere m² wird mit € 32,50 (anstatt regulär € 42,50) berechnet.                          Die Teilnahmegebühr beinhaltet die reine Stellfläche.                                                        Die Gebühr je Stuhl beträgt € 4,-.                                                                                  Ein Stromanschluss ist möglich, bedarf aber der vorherigen Anmeldung.                          Die Pauschale ( inklusive Verbrauch) hierfür beträgt € 25,-.                                             Für die Stromverteilung am Stand hat der Aussteller selber zu sorgen und somit Kabeltrommel und eventuelle weitere Verlängerungskabel mitzubringen.                        Bitte beachten Sie: bei Nutzung einer Kabeltrommel ist diese KOMPLETT abzurollen!!


Standvergabe & -zuteilung

Die Vergabe der Stände erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Besondere Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch.


Aufbau & Betreuung

Der Standaufbau erfolgt am Veranstaltungstag ab 09.00 Uhr. Einlass für die Aussteller bis 10.15 Uhr. Der Stand muss ca. 15 min. vor Beginn der Veranstaltung fertig aufgebaut sein.  Sie können auch den Freitagsaufbau von 15.30 bis 18.00 buchen. Die Gebühr hierfür beträgt € 20,-(netto).                                                                                                          Während der Messe (Sa. & So. 11 – 19 Uhr) ist der Stand durchgehend zu besetzen.

Pro Messestand werden maximal 2 Ausstellerausweise kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Standgestaltung

Bei der Standgestaltung sind neben den Grundsätzen der Ästhetik die gesetzlichen Bestimmungen & Vorschriften, u.a. Brandschutz und sonstige sicherheitstechnische Auflagen zwingend zu beachten. Letztendlich kann die Veranstalterin Änderungen verlangen, wenn der Gesamteindruck nicht stimmig ist mit umliegenden Ständen und/ oder dem Gesamtauftritt der Messe. Dies gilt insbesondere auch für baurechtliche Vorschriften und dergleichen mehr. Für die Einholung notwendiger Genehmigungen ist alleine der Aussteller verantwortlich. Ebenso müssen alle vom Aussteller eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc. den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den DIN-Normen und den VDIbzw. VDE-Vorschriften entsprechen sowie alle verwendeten Materialen schwer entflammbar (B2-Norm) sein.

Stoffe müssen einen Mindestabstand von 20 cm vom Boden haben und schwer entflammbar sein !! Offenes Feuer ist in jeder Form verboten.                                                                Daher dürfen Räucherstäbchen, Kerzen etc. nur in geeigneten & geschlossenen Gefäßen abgebrannt werden.


Abbau

Kein Stand darf vor Ende der Veranstaltung geräumt und / oder abgebaut werden. Der Abbau erfolgt ab 19.00 und muss bis 20.00 beendet sein.

Für Beseitigung entstandenen Mülls sind die Aussteller verantwortlich. Der Stand ist besenrein zu verlassen. Durch Zuwiderhandlung entstehende Kosten, gehen zu Lasten des jeweiligen Ausstellers.


Vortragsprogramm

Vortragsmöglichkeiten sind – begrenzt - gegeben. Vermerken Sie bitte ihr Thema sowie den Referenten auf Ihrer Anmeldung. Die Einteilung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen. Aussteller können einen Vortrag kostenfrei abhalten, Voraussetzung hierfür ist eine Standgröße von mindestens 6 m².                                                                      Es besteht kein Anspruch auf Vorträge.                                                                          Für die Vorträge stehen jeweils 20 – 25 min. zur Verfügung. Die terminliche Einteilung der jeweiligen Vorträge obliegt der Veranstalterin.


Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Rechnung sind (binnen 5 Werktagen) min. 50% der Rechnungssumme – ohne Abzüge- fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 15.10.2019 zu begleichen.

Bei Buchung ab 6 Wochen vor der jeweiligen Messe ist der Gesamtbetrag binnen 7 Werktagen nach Erhalt der schrifltichen Anmeldebestätigung – ohne Abzüge- fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Veranstalterin berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen. In diesem Fall ist dennoch die komplette Teilnahmegebühr fällig.


Rücktritt

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung sind 50 % der Standgebühr als Bearbeitungspauschale zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 42 Tage vor der Veranstaltung, sind 100% der Standgebühr zu leisten.                                Ein Ersatzteilnehmer kann vom Aussteller gestellt werden, eine Annahmepflicht seitens der Veranstalterin besteht jedoch nicht. Der Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen und ist nur rechtswirksam, wenn die Veranstalterin zustimmt.


Haftung

Für Beschädigungen an und im Saal haftet der Aussteller. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass an der ihm vom Veranstalter oder Vermieter überlassenen Ausstattung keine Rückstände wie z. B. Klebstoff, Klammern o. ä. verbleiben oder gar Schäden entstehen. Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden.  Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden oder Verlust an Stand, Ware oder Personen, sei es vor, während oder nach der Veranstaltung.                      Bitte versichern Sie Ihr Ausstellungsgut bei Bedarf auf eigene Rechnung.


Höhere Gewalt / Änderungen

Muss die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, ist die Standmiete in voller Höhe zu zahlen. Es besteht kein Schadensersatzanspruch.

Die Veranstalterin behält sich vor, gegebenenfalls die Veranstaltung sowohl zeitlich oder räumlich zu verändern, abzusagen, zu verschieben oder zu verlagern als auch, falls erforderlich, die Stände oder Abmessungen zu verändern. Daraus ergibt sich für den Aussteller kein Rücktritts- oder Schadensersatzrecht.


Gastronomie

Ein Catering ist gegeben. Die Veranstalterin bittet daher darum, von mitgebrachten Wasserkochern, Kaffeemaschinen u. ä. abzusehen.                                                  Ausnahmeregelungen gelten nur nach schriftlicher Absprache mit der Veranstalterin. Diese allgemeinen Ausstellungs- & Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung rechtsverbindlich anerkannt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Bottrop.

Bottrop im Februar 2019